Kompatibilitätsprüfungen:
Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird u. a untersucht, ob die Beschädigungen der als
unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner
einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität
der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen.
