Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die in der Regel über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW, Omnibus oder Fahrrad mitgeführt werden. Benötigen Sie für Ihr Anhängsel ein Gutachten? Dann sind Sie hier richtig.
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem Unfall führen können und hohe Folgekosten verursachen können. Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und somit Zustand bzw. Wert feststellt.
Nutzungsausfall muss ausgeglichen werden
Das Schadensgutachten gibt genaue Auskunft darüber, in welchem Umfang Schäden am Fahrzeug entstanden sind. Daraus ergibt sich neben einer Prognose über die Höhe der Reparaturkosten auch eine Schätzung, wie lange der Bus voraussichtlich nicht einsetzbar ist. Dies ist bei Anhänger besonders wichtig, weil jeder Tag, den das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, einen finanziellen Verlust darstellt, der von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen werden muss. Die Schätzung der Reparaturkosten vermindert Unstimmigkeiten, die während der Reparatur bezüglich der Kosten anfallen können. Zudem sind unabhängige Gutachter in der Lage, während der Reparatur noch offensichtlich werdende Schäden in das Anhänger-Gutachten aufzunehmen.
Wird das Fahrzeug weiterverkauft, müssen vorangegangene Unfälle angegeben werden. Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn der Schaden so behoben wurde, dass kein offensichtlicher Unterschied mehr zum Ausgangszustand zu erkennen ist. Auch hierfür kann ein Unfallgutachten genutzt werden. Zudem ist es wichtig für den Wertminderungsausgleich. Da ein Unfallfahrzeug bei einem Weiterverkauf gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug nur mit Verlust veräußert werden kann, kann ein Unfallgutachter feststellen, wie hoch diese Wertminderung konkret ausfällt. Dabei werden die Preise von gleichwertigen Anhängern ohne Unfallschaden verglichen, wobei verschiedene Faktoren, wie der Zeitwert und die regionale Marktlage, mit in die Beurteilung einfließen. Anschließend kann die sich aus dem Gutachten ergebende Differenz bei der gegnerischen Versicherung als Schaden geltend gemacht werden. Das Schadensgutachten muss übrigens ab einem Unfallschaden von 750 Euro von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Die Wahl des Gutachters liegt allein beim Geschädigten und es empfiehlt sich, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und keinen versicherungseigenen Gutachter, da dieser vorrangig die Interessen der Versicherung und nicht die des Geschädigten berücksichtigt.
Wenn Sie selbst betroffen sind, ist das dennoch hochgradig ärgerlich. Auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall müssen Sie den Schaden übrigens möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können.
Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Schadengutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
- Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen?
- Welscher Nutzungsausfall entsteht?
- Wie hoch ist die Wertminderung?
- Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden?
- Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert?
Fragen, die auf der Grundlage des Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz ist das KFZ Sachverständigen Büro M. Pickel die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadengutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an das KFZ Sachverständigen Büro M. Pickel wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen (Auftragsformular als Download).
Den Auftrag zu einem Schadengutachten sollten Sie am besten gleich ganz bequem online erteilen.
Ihre Vorteile
- Ein neutrales Schadengutachten sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.
- Sie bekommen kompetente Beratung durch erfahrene Spezialisten.
- Sie erhalten hilfreiche Hinweise – zum Beispiel bei Bagatellschäden, bei denen die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Die von uns erstellten Gutachten zeichnen sich aus durch:
- Nachvollziehbarkeit
- Transparenz
- Messung der Lackschichtendicke
- digitaler Foto – Dokumentation
- gesammeltes Wissen in Datenbanken
- Rahmenvermessung (wenn erforderlich)
- Nachvollziehbarkeit
Unsere Gutachten sind nachvollziehbar, da sie auf klar definierten inhaltlichen und formalen Strukturen basieren.
Transparenz
Von uns erstellte Gutachten sind transparent. Kostenpunkte sind klar definiert und dargestellt.
Versteckte Kosten sind damit ausgeschlossen.
Fotodokumentation
Wir erstellen eine Serie digitaler Lichtbilder.
Dies hilft Ihnen angemeldete Zweifel an der Höhe oder dem Umfang des Schadens entgegenzutreten.
Diese Fotodokumentation wird Ihnen wahlweise auf Papier oder digitalem Datenträger zur Verfügung gestellt.
Gesammeltes Wissen in Datenbanken
Wir arbeiten mit diversen professionellen Datenbanken z.b DAT. Dadurch haben wir immer Zugriff auf die aktuellsten Informationen zu Ihrem Fahrzeug. Unsere Gutachten basieren somit nicht auf wagen Schätzungen Sondern professionell erstellten gutachten mit der neuesten PC Software.
Reparaturbestätigung
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt und benötigen einen Reparatur-Nachweis? In diesem Fall besichtigen wir Ihr Fahrzeug im reparierten Zustand und bestätigen, abhängig von der Qualität der Reparaturausführung, die Instandsetzung des Fahrzeuges. Durch diese Bestätigung unsererseits können Sie z.B. die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung vollziehen.
Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenlos!










